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Tipps für die Schwangerschaft
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HPV – Gebärmutterhalskrebs und GenitalwarzenDas Human-Papilloma-Virus kann der Verursacher von Gebärmutterhalskrebs, Genitalwarzen, Anal-, Rachen- und Peniskarzinomen sein. Derzeit wird eine Impfung aller Kinder und Jugendlichen (Jungen und Mädchen) im Alter von 9 bis 14 Jahren empfohlen. Für das Erreichen einer Immunität sind in diesem Alter zwei Impfungen im Abstand von 6 Monaten ausreichend. Sollte die erste Impfung nach dem 15. Geburtstag erfolgen, sind drei Impfungen nötig. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten bis zum 18. Geburtstag. Aber auch später im Leben kann eine HPV-Impfung sinnvoll sein (sie schützt vor jeder Neuinfektion). Sprechen Sie uns gerne auf das Thema an. Hier finden Sie den Link zu den häufig gestellten Fragen und Antworten des RKI zum Thema HPV-Impfung.
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Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten mit / ohne Polio"Diese Impfung sollte spätestens alle zehn Jahre aufgefrischt werden. Da es sich um eine Totimpfung handelt (keine lebenden Viren enthalten) ist kein besonderer Abstand zu einer Schwangerschaft einzuhalten (Impfung jederzeit in der ersten Zyklushälfte oder bei sicherer Verhütung möglich). Impfungen im ersten Drittel einer Schwangerschaft sollten vermieden werden. +++ neue Empfehlung des RKI +++ Das Robert Koch Institut empfiehlt eine Auffrischimpfung gegen Keuchhusten für alle Frauen (unabhängig von der letzten Injektion) im letzten Drittel der Schwangerschaft, um dem Neugeborenen für die ersten sechs Lebensmonate einen „Nestschutz“ mitzugeben. Da die Keuchhusten-Impfung nicht einzeln verfügbar ist, erfolgt die Impfung in der o. g. Dreierkombinationen. Hier finden Sie den Link zu den häufig gestellten Fragen und Antworten des RKI zur Keuchhusten-Impfung.
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Masern, Mumps, Röteln (MMR) mit / ohne Windpocken"Diese Impfungen sind besonders in Hinblick auf Kinderwunsch und Schwangerschaft wichtig, da die entsprechenden Infektionen schwerste Schäden beim Kind verursachen können. Die MMR-Impfung erfolgt normalerweise im Kleinkindalter und ist nach zweimaliger Gabe vollständig. Sollte kein Impfdokument vorliegen oder die Immunisierung nicht vollständig erfolgt sein, wird eine einmalige Auffrischimpfung empfohlen. Titer-Bestimmungen zur Immunität werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Für die Immunität gegen Windpocken (Varizellen) steht ein Test zur Verfügung, der von den gesetzlichen Krankenkassen für alle Frauen im gebährfähigen Alter übernommen wird. Ist keine Immunität nachweisbar, wird eine zweimalige Impfung (nur Windpocken) im Abstand von vier Wochen empfohlen. Da diese vier Impfungen unschädlich gemachte Lebendviren enthalten, wird aus Sicherheitsgründen ein Mindestabstand zur darauffolgenden Schwangerschaft von mindestens einem Monat empfohlen. Eine werdende Mutter sollte nicht geimpft werden. In der Stillzeit sind diese Impfungen unbedenklich. Hier finden Sie den Link zu den häufig gestellten Fragen und Antworten des RKI zur Masern- (und MMR-) Impfung. Hier finden Sie den Link zu den häufig gestellten Fragen und Antworten des RKI zur Windpocken-Impfung.
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Frühsommer-Meningoenzephalitis – FSME - „Zeckenimpfung“Die Grundimmunisierung erfolgt mit drei Impfungen (Schema: 0 – 1 bis 3 Monate – 5 bis 12 Monate später). Danach sind Auffrischungen nach drei Jahren, später nach 5 Jahren nötig. Da es sich um ein inaktiviertes Virus im Impfstoff handelt, ist eine Impfung in der Schwangerschaft prinzipiell (außer im ersten Schwangerschaftsdrittel) möglich. Hier finden Sie den Link zu den häufig gestellten Fragen und Antworten des RKI zur FSME-Impfung.
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Influenza - saisonale GrippeimpfungDa die alljährliche Grippewelle von unterschiedlichen Viren verursacht wird, die zudem sehr wandlungsfähig sind, muss der Impfstoff in jeder Saison neu angepasst werden. Somit ist eine Impfung jedes Jahr empfohlen. Optimaler Zeitpunkt sind die Monate Oktober und November, jedoch prinzipiell von September bis Anfang März sinnvoll. Empfohlen wird die Impfung u. a. für folgende Risikogruppen: Alle Personen ab 60 Jahre Alle Schwangeren ab der 14. Schwangerschaftswoche Personen mit erhöhtem Risiko durch vorbestehende Grundleiden Personen mit erhöhtem Expositionsrisiko durch umfangreichen Publikumsverkehr (medizinisches und pädagogisches Personal, Verkäufer, etc.) Prinzipiell wird die Influenzaimpfung allen Personen auch ohne besonderes Risiko von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Influenza-Impfung und Schwangerschaft Dabei geht es um zwei Dinge. Zum einen möchte man die werdende Mutter vor einer möglichen Grippeinfektion schützen, da diese für Schwangere schnell lebensgefährlich werden kann. Zum anderen geht es auch um den „Nestschutz“ des Neugeborenen in den ersten Lebensmonaten. Die Sicherheit des Impfstoffes in der Schwangerschaft ist umfangreich geprüft und sicher. Da es sich um einen Totimpfstoff handelt, sind keine erhöhten Risiken für Mutter oder Kind zu erwarten. Die Impfung ist ab der vollendeten 14. Schwangerschaftswoche möglich. Sollte die werdende Mutter zu einer Hochrisikogruppe zählen, ist eine Impfung auch in der Frühschwangerschaft zu erwägen. Um Mutter und Kind optimal zu schützen, sollten sich auch die engen Kontaktpersonen (werdender Vater, zukünftige Großeltern etc.) gegen Grippe impfen lassen. In der Stillzeit ist eine Grippeimpfung unbedenklich. Hier finden Sie den Link zu den häufig gestellten Fragen und Antworten des RKI zur Grippeimpfung.
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Corona-ImpfungWir führen in unserer Praxis aktuell keine SARS-CoV-2-Impfungen durch. Die aktuellen Empfehlungen der STIKO (ständige Impfkommission des Robert-Koch-Instituts) zur Impfung gegen COVID entnehmen Sie bitte dem unten angefügten Link. Alle Frauen im gebärfähigen Alter sollten einen vollständigen Impfschutz bereits vor dem Eintreten einer Schwangerschaft erhalten. Link COVID-19-Impfung Empfehlung der STIKO.
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