"Schwangere Frauen sollten sich schonen" - richtig oder falsch?
Richtig ist: Regelmäßige Bewegung in der Schwangerschaft tut Mutter und Kind gut! So oft wie möglich sollte man 30 Minuten pro Tag ein "kleines Sportprogramm" absolvieren. Dazu zählen Walking (oder ein flotter Spaziergang), Schwimmen (besonders gut für den Rücken), Joggen, Fahrrad fahren oder die Sportart, die vorher auch schon Spaß gemacht hat. Dabei kann man nicht viel falsch machen, da das eigene Körpergefühl einem sehr schnell signalisiert, wenn man es übertreibt.
Man kann es auch nachmessen:
Der Puls sollte bei Belastung möglichst nicht über 150 Schläge pro Minute gehen.
Ein wichtiger Tipp: gönnen Sie Ihren Rückenmuskeln (Yoga, Schwimmen, ...) besondere Aufmerksamkeit. Diese werden in den nächsten Wochen und Jahren besonders gebraucht (erst die Schwangerschaft, dann das Herumtragen des Kindes, andauerndes Bücken etc.)
Richtig ist auch: Bitte keine gefährlichen oder verletzungsträchtigen Sportarten machen! Das liegt bei Bungee-jumping auf der Hand, gilt aber z. B. auch für Mannschaftssportarten oder Skifahren. Oft geht es nicht nur um den Schutz des Babys im Mutterleib, sondern auch darum, dass Sportverletzungen und ggf. nötige Operationen in der Schwangerschaft kein Spaß sind.
Ebenso sollte man schweres Heben vermeiden. Hier liegt die Grenze bei zehn Kilo (ein Gewicht bei dem Mütter von älteren Kindern nur müde lächeln können ;-).
Und die Bauchmuskeln? Die verabschieden sich so etwa um die 20. Schwangerschaftswoche (durch die Dehnung der Bauchdecke) bis nach der Geburt. Deswegen sind Übungen, in denen man diese benötigt (Bauchaufzüge etc.), vorübergehend nicht mehr möglich.
Im Folgenden finden Sie die allgemein gültigen Regeln zum Thema Beschäftigungsverbot:
Dieses viel diskutierte Thema bereitet auch uns gelegentlich Kopfzerbrechen, da unter diesem Begriff zwei völlig unterschiedliche Dinge zusammengefasst sind. Um Klarheit über die eigene Situation zu bekommen, ist es zunächst wichtig, folgende Frage für sich zu beantworten:
Handelt es sich bei mir um eine arbeitsrechtliche Frage oder um ein individuelles Gesundheitsproblem?
Die arbeitsrechtlichen Fragen zur Beschäftigung von schwangeren Frauen sind sehr ausführlich in den Mutterschutzrichtlinien geregelt. Diese können Sie online z. B. beim Gewerbeaufsichtsamt einsehen. Jeder Arbeitgeber ist außerdem gesetzlich dazu verpflichtet, einen "Plan B" für Ihren individuellen Arbeitsplatz im Falle einer Schwangerschaft ( = Gefährdungsbeurteilung) in der Schublade zu haben. Hier ist genau festgelegt, wo die jeweiligen Gefahren sind und wie diese vermieden werden können. Jeder gute Arbeitgeber sollte sich seiner Verantwortung gegenüber werdenden Müttern bewusst sein!
Was tun, wenn Sie Zweifel an der Sicherheit Ihres Arbeitsplatzes haben?
Suchen Sie das persönliche Gespräch mit ihrem Vorgesetzten, äußern Sie Ihre Zweifel und fragen Sie ggf. nach Ihrer Gefährdungsbeurteilung (darauf haben Sie ein Recht, das ist Pflicht!)
Falls Sie Unterstützung brauchen, wenden Sie sich an den Betriebsrat (so vorhanden) oder auch den Betriebsarzt
Das Gewerbeaufsichtsamt ist die zuständige Behörde, die sich um die korrekte Umsetzung der Mutterschutzrichtlinie kümmert. Hier können Sie alle notwendigen Informationen erhalten oder auch eine Betriebsbegehung erwirken.
Manche Tätigkeiten sind jedoch schlicht nicht mit einer Schwangerschaft zu vereinbaren und ein Wechsel des Arbeitsplaztes innerhalb des Betriebs nicht möglich. Dann spricht Ihnen der Arbeitgeber oder der Betriebsarzt ein generelles Beschäftigungsverbot aus.
Handelt es sich bei Ihnen um ein individuelles Gesundheitsproblem, ist es Aufgabe des Arztes, Ihnen ein individuelles Beschäftigungsverbot auszustellen. Hierbei gilt: dies kann jeder Arzt formlos tun und sollte von der jeweiligen Fachrichtung für das zu Grunde liegende Problem erfolgen, z. B. der Orthopäde für orthopädische Beschwerden, der Psychiater bei "Burn-out", der Betriebsarzt bei fehlendem Impfschutz etc.
Davon abzugrenzen ist die Krankmeldung. Sobald Sie wegen einer Erkrankung arbeitsunfähig sind, muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden.
Natürlich sind wir auch bei diesen Fragen immer für Sie da, um Sie durch den unübersichtlichen Dschungel an Vorschriften und Regelungen zu leiten.
Hier geht es zur Infoseite "Beruf & Schwangerschaft" des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.
Das Zytomegalie-Virus (CMV) ist der Erreger eines harmlosen Infekts, den typischerweise Kleinkinder im Alter von 0 bis 3 Jahren durchmachen. Die Symptome sind oft sehr mild (wie ein „normaler“ grippaler Infekt) und bleiben meist unbemerkt. Jedoch sind die Kleinen in der Folgezeit über Monate durch ihre Körperflüssigkeiten ansteckend (Urin, Speichel, Nasensekret etc.).
Probleme können dann auftreten, wenn sich eine Frau kurz vor oder zu Beginn einer Schwangerschaft zum ersten Mal mit dem Zytomegalie-Virus infiziert, da eine Übertragung auf das ungeborene Kind möglich ist. Die Folgen können u. a. sein: Wachstumsverzögerung, geistige und nervliche Entwicklungsverzögerung, Lähmung und Hörverlust.
Da für die Erkrankung weder eine Impfung noch eine gesicherte Therapie zur Verfügung stehen, empfehlen wir Ihnen folgende, sehr wirksame Verhaltensregeln für beide Eltern:
Was darf ich / soll ich?
Kinder auf Stirn und Wange küssen, Umarmungen
häufiges gründliches Händewaschen mit Wasser und normaler Seife, besonders nach Windelwechsel, Füttern oder Baden des Kindes, nach Abwischen von Nasensekret, Tränen oder Speichel und nach Berührung von Spielsachen (Tipp: kleines Händedesinfektionsmittel für „zwischendurch“ besorgen)
Was lieber nicht?
Kinder auf den Mund küssen
Schnuller in den Mund nehmen
von einem Löffel oder Fläschchen eines Kindes kosten
Reste der Kindermahlzeit essen
gemeinsamer Gebrauch von Zahnbürsten, Essgeschirr, Besteck, Handtüchern
mit Speichel, Tränen oder Urin benetzte Gegenstände oder Textilien ohne Handschuhe berühren oder reinigen (Vorsicht auch beim Ausziehen der Handschuhe!)
ungeschützter Sexualverkehr mit CMV-seropositivem (ansteckendem) Partner
Ein Bluttest der Mutter in der Frühschwangerschaft (oder bereits davor) gibt Auskunft über das individuelle Infektionsrisiko. Dieser wird jedoch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt und ist deshalb eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL).
Bei Fragen sind wir immer gerne für Sie da.
Toxoplasmose – was ist das?
Toxoplasmose ist eine Infektionskrankheit, die durch einen winzigen Parasiten, Toxoplasma gondii, verursacht wird. Etwa die Hälfte aller Erwachsenen Menschen haben im Laufe ihres Lebens eine oft unbemerkte und symptomlose Infektion durchgemacht und besitzen somit eine Immunität.
Hauptwirt dieses Parasiten ist die Katze. Infizierte und erkrankte Tiere scheiden Eier dieses Erregers mit dem Kot aus. Diese Eier sind sehr widerstandfähig gegenüber Umwelteinflüssen und können somit vom Wind oder Staub verteilt werden. Auf diesem Weg werden sie vom Menschen oder dem Schlachttier aufgenommen.
Wie infiziert man sich?
Die Infektion kann auf zwei Wegen geschehen:
Aufnahme der Toxoplasmose Eier aus Katzenkot oder durch Erde bei der Gartenarbeit oder mit ungenügend gewaschenem Obst oder Gemüse
Aufnahme der Erreger über kontaminiertes, rohes bzw. nicht ausreichend gekochtes oder gebratenes Fleisch.
Was sind die Folgen?
Die Toxoplasmose ist für Gesunde und Nichtschwangere im Allgemeinen eine harmlose Erkrankung, die ohne weitere Folgen ausheilt. Nach einer durchgemachten Toxoplasmose-Infektion beseht ein bleibender Immunschutz. Probleme können allerdings dann auftreten, wenn eine Erstinfektion mit Toxoplasmose kurz vor oder in der Schwangerschaft erfolgt. In diesem Fall kann die Krankheit auf das Baby übertragen werden. Es besteht die Gefahr einer Fehlgeburt oder einer teils schweren Schädigung des kindlichen Gehirns.
Wie wird die Toxoplasmose behandelt?
Im Falle einer Toxoplasmose-Infektion in der Schwangerschaft wird die werdende Mutter antibiotisch behandelt, um mögliche Folgen für das Kind zu verhindern.
Kann ich vorbeugen?
Die rechtzeitige Diagnose ist bei einer Toxoplasmose-Infektion für den Therapieerfolg entscheidend! Möglichst früh in der Schwangerschaft sollte deshalb geprüft werden, ob Sie bereits eine Toxoplasmose durchgemacht haben und somit immun sind. Diese Blutuntersuchung ist bisher leider nicht Bestandteil der Mutterschaftsvorsorge und wird somit nicht von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt.
Sollten Sie keine Immunität gegen Toxoplasmose haben, sollten Sie unbedingt Folgendes beachten:
Die Blutuntersuchung sollte in ca. 10 Wochen wiederholt werden, um eine neu auftretende Infektion rechtzeitig zu erkennen, um ggf. handeln zu können.
Sie sollten auf jeden Fall die folgenden Vorsichtsmaßnahmen beachten, um sich nicht zu infizieren:Essen Sie nur gut gekochte und gebratene Fleisch- und Wurstwaren (Vorsicht auch mit Salami und rohem Schinken!).
Waschen Sie Salat, Obst und Gemüse sehr gründlich bevor Sie es essen.
Waschen Sie Ihre Hände mit Seife – besonders nach Garten- und Küchenarbeit.
Wenn Sie eine Katze haben:
Verwenden Sie Dosen- oder Trockenfutter.
Halten Sie die Katze möglichst nur in der Wohnung.
Lassen Sie die Katzentoilette von anderen Personen reinigen.
